Statuten

1. Name, Bestand

Unter dem Namen «Follow Your Ball» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

2. Sitz

Sitz des Vereins ist Frauenfeld.

3. Zweck

Der Verein unterstützt bedürftige Personen sowie Institutionen, die sich für die Durchsetzung der Menschenrechte, die Erhaltung der Menschenwürde und Gerechtigkeit für die Menschen, einsetzen; speziell unterstützt werden Menschen und Institutionen mit der Sportart Urbangolf. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keine Gewinne.

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er kann Beiträge leisten zur entwicklungspolitischen Sensibilisierung und Diskussion in der Schweiz.

4. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben, die sich mit den Vereinszielen identifizieren. Der Beitritt zum Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung per Ende Jahr. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn der Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt wird.

5. Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • ein oder mehrere Revisoren
  • Die Amtsdauer von Vorstand und Revisoren beträgt drei Jahre.

6. Generalversammlung

Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:

  • Erlass und Abänderung der Statuten
  • Zusammenarbeit mit Vereinen ähnlicher Ausrichtung im In- und Ausland
  • Abnahme des Jahresberichtes des Präsidiums
  • Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Revisoren
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Wahl des Präsidiums und der übrigen Vorstandsmitglieder
  • Wahl der Revisoren
  • der Ausschluss von Mitgliedern
  • die Auflösung des Vereins und die Bestimmung über die dannzumalige Verwendung des Vereinsvermögens

7. Einberufung

Die Generalversammlung kann vom Vorstand bei Bedarf einberufen werden. Sie wird einberufen mit schriftlicher Einladung unter Bekanntgabe der Traktanden mindestens 20 Tage im Voraus. Anträge von Mitgliedern sind mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich einzureichen. Die Versammlung kann bei Bedarf auch durch Telekommunikationsmittel erfolgen.

8. Ausserordentliche Versammlungen

Ausserordentliche Versammlungen können vom Vorstand einberufen oder von mindestens 20 Prozent der Mitglieder verlangt werden. Die Einladung erfolgt schriftlich mit Traktandenliste mindestens 10 Tage im Voraus.

9. Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. Das Präsidium kann auch von zwei Personen ausgeübt werden. In diesem Falle unterliegen beide der Wahl durch die Generalversammlung. Für die laufenden Geschäfte bestimmt der Vorstand einen Geschäftsführer.

10. Aufgaben des Vorstandes

Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  • Führung der laufenden Vereinsgeschäfte, insbesondere Planung, Beschlussfassung und
  • Durchführung von Aktivitäten im Sinne des Vereinszweckes
  • Vertretung des Vereins nach aussen
  • Beschlussfassung über Ausgaben im Rahmen des Budgets
  • Bei Bedarf Einsetzung von Arbeitsgruppen
  • Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem andern Organ übertragen sind
  • Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Entschädigung getätigter Auslagen für die Vereinszwecke ist zulässig.

11. Revisoren

Die Generalversammlung wählt einen oder mehrere Revisoren. Sie prüfen die Jahresrechnung und erstatten darüber Bericht.

12. Mittel des Vereins

Die Mittel des Vereins sind:

  • Mitgliederbeiträge
  • Spenden
  • Zuwendungen Dritter
  • Erlöse aus eigenen Aktionen

Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 50.– jährlich.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung von Mitgliedern ist ausgeschlossen.

13. Auflösung des Vereins

Die Generalversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschliessen. Die verbleibenden Mittel sind einer steuerbefreiten Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Beteiligung der Mitglieder am Liquidationserlös ist ausgeschlossen.

14. Schlussbestimmung

Diese Statuten treten mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 01. November 2015 in Kraft.
Frauenfeld, 01.11.2015